Privatkunden
Was meine Leistung kostet:
- MeinHonorar stelle ich nur bei Erfolg in Rechnung. Bin ich nicht erfolgreich, zahlen Sie nichts!
- Bei Erfolg erhält der Kunde die (erhöhten) Leistungen von der Pflegekasse: Monat für Monat. Außerdem erhält der Kunde für die Zeit von Antragstellung bis Bewilligung eine rückwirkende Zahlung oder Erstattung von der Pflegekasse.
Anders als die Mitbewerber lege ich meine Kosten von Anfang an nachvollziehbar offen und nicht erst nach kostenpflichtiger Erstberatung oder anhand eines Kostenverzeichnisses für jede Einzelleistung. Der Einfachheit halber arbeite ich bei Erfolg deshalb mit Pauschalen, die sich nach dem angestrebten Pflegegrad richten, und so gut wie nie Ihre Rückerstattung überschreiten:
Erst- und Höherstufungsanträge und Widersprüche:
- Pflegegrad 1 375€ inkl. MwSt.
- Pflegegrad 2-5 575€ inkl. MwSt.
In diesen Pauschalen sind alle Leistungen – seien es Kosten für Fahrten von mehreren hundert Kilometern, Kopien oder Arztberichte – enthalten.
Und: Bereits eine gescheiterte Antragstellung bedeutet für Sie einen höheren Verlust als die Kosten meines Honorars.
Ich unterstütze Kunden von der Antragstellung bis zur Einstufung in die Pflegebedürftigkeit
Über kostenlose Informationen und Tipps hinaus
- Komme ich zu dem Kunden, um mit ihm und seinen Angehörigen zusammen intensiv den Hilfebedarf bis ins Detail herauszuarbeiten,
- klären ich konkret Fragen rund um die Antragstellung für die Pflegegrade,
- fordere ich förderliche Atteste und Berichte von Ärzten an,
- begründe ich detailliert und mit Substanz den Antrag als Gutachter und
- bin auch anwesend, wenn die Begutachtung im häuslichen Bereich des Antragstellers stattfindet, um mit den (von den Pflegekassen beauftragten) Gutachtern die Pflegegrad-Berechnung herauszuarbeiten.
Ich helfe Ihnen – von meine Beauftragung an bis zur Bewilligung der Pflegestufe!
Warum sich meine Beauftragung für Sie rechnet:
Der Bewilligung der Pflegebedürftigkeit geht eine Begutachtung bei Ihnen Zuhause voraus, die in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) oder unabhängiger Gutachter durchführt.
Im Rahmen dieser Begutachtung berechnet der Gutachter anhand von 6 Modulen und über 60 Kriterien viele Punkte Ihnen bei der Pflegegraduierung zustehen. Das Fachwissen und die Auslegung der Pflegesituation in Punkte unterscheiden sich bei den Gutachtern beträchtlich. Aber die Summe dieser Punkte ergibt den zu bewilligenden Pflegegrad. Bei dieser entscheidenden Phase der Antragstellung achte ich als Pflegesachverständiger darauf, dass auch alle Module korrekt vom Gutachter erfasst werden. Ich bin außerdem in der Lage, auf die Besonderheiten der jeweiligen Pflegesituation hinzuweisen. Bei Bedarf werden zusätzlich Stellungnahmen, Begründungen und Gutachten erstellt, um den Antragsteller bis zur Bewilligung zu unterstützen. Meine Quote der Bewilligungen ist deswegen sehr hoch. Und die Chance, den angemessenen Pflegegrad zu erreichen, steigt erheblich.
Wie andere Institutionen und Verbände gebe auch ich kostenlose Empfehlungen. Meine zielführenden Leistungen wie Hausbesuche zur Erfassung der häuslichen Umgebung, Teilnahme an den Begutachtungen und die Erstellung schriftlicher Stellungnahmen über diese Begutachtungen bedeuten jedoch einen großen Aufwand, den ich nicht kostenlos anbieten kann. Und anders als Angehörige oder Pflegekräfte des ambulanten Pflegdienstes bin ich darauf spezialisiert, die gesetzlichen Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes und die Begutachtungsrichtlinien zu berücksichtigen. Meine vertieften Kenntnisse können den tatsächlichen Hilfebedarf so zur Beachtung bringen, dass er seinen Niederschlag im entsprechenden Pflegegrad findet.